1. Kontaktaufnahme & Beauftragung
Sie erreichen uns telefonisch oder direkt über unsere Website. Nach der ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns eine Bestattungsvollmacht, die Sie bitte ausgefüllt zurücksenden. Erst damit können wir offiziell für Sie tätig werden.
Bei Rückfragen oder Unsicherheiten begleiten wir Sie von Beginn an am Telefon. Unser Ziel: Ihnen klar sagen, was als nächstes passiert und worauf Sie achten sollten.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung erfolgt durch unseren lokalen Partner in Esslingen am Neckar – unabhängig davon, ob der Sterbefall zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten ist.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und sicher in ein Krematorium in der Region überführt.
3. Meldung des Sterbefalls & Beantragung der Urkunden
Wir übernehmen die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Esslingen am Neckar. Die notwendigen Sterbeurkunden werden im Zuge dessen beantragt.
Abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir unterschiedliche Dokumente:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen können Sie uns digital übermitteln oder klassisch per Post senden. Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt und versorgen Sie mit einer einfachen Checkliste.
4. Einäscherung vor Ort
Nach der Überführung organisieren wir die Einäscherung in einem ortsansässigen Krematorium. Die nötigen Formalitäten, Transport und Terminabstimmung übernehmen wir für Sie im Hintergrund.
Sie müssen sich an diesem Punkt um nichts kümmern – wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald ein neuer Schritt erfolgt.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Die Urne wird nach der Einäscherung anonym auf einem für diese Form vorgesehenen Gräberfeld in Esslingen am Neckar beigesetzt. Es gibt bei dieser Bestattungsart keine Namenskennzeichnung oder individuelle Markierung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Team des jeweiligen Friedhofs – es findet keine Trauerfeier statt; Angehörige sind nicht anwesend.
6. Abmeldungen und Formales nach der Bestattung
Nach Erhalt der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei den relevanten Stellen ab, z.B. bei Krankenkasse und Rentenkasse.
Sollten darüber hinaus weitere organisatorische Aufgaben notwendig sein (z.B. Antrag auf Witwen- oder Witwerrente), unterstützen wir Sie telefonisch bei den nächsten Schritten.