1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen mit uns telefonisch Kontakt auf oder buchen direkt online. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestattungsvollmacht, die Sie ausfüllen und unterschreiben. Damit können wir alle weiteren Schritte für Sie organisieren.
Wir sind während des gesamten Prozesses Ihr Ansprechpartner – alle Abläufe erklären wir Ihnen transparent und unkompliziert am Telefon.
2. Abholung der verstorbenen Person
Ein erfahrenes Partnerunternehmen aus Burgau übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort. Dies kann ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder die private Wohnung sein.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet. Anschließend erfolgt die Überführung in ein regionales Krematorium.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Burgau an und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente benötigt werden, ist abhängig vom Familienstand:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können uns die erforderlichen Unterlagen bequem per Post oder digital übermitteln. Wir unterstützen Sie mit einer übersichtlichen Checkliste und koordinieren den gesamten Ablauf für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in der Region und übernehmen alle Formalitäten. Alle Termine und Dokumente stimmen wir direkt für Sie ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung wird die Urne im Rahmen einer anonymen Bestattung auf einem speziell dafür vorgesehenen Gräberfeld in Burgau beigesetzt. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung und keine individuellen Hinweise auf den Namen.
Die Beisetzung erfolgt still und ohne Begleitung durch Angehörige. Die genaue Lage des Grabfelds teilt Ihnen das Friedhofsamt auf Wunsch mit.
6. Abmeldung bei der Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung bei der Kranken- und Rentenversicherung. Falls ein Anspruch auf Übergangsrente besteht, helfen wir Ihnen zuverlässig bei der Beantragung.