1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder können die anonyme Bestattung in Bühl direkt online beauftragen. Mit der unterzeichneten Bestattungsvollmacht erteilen Sie uns das Mandat für sämtliche weiteren Schritte.
Nach Eingang Ihres Auftrags melden wir uns schnellstmöglich – meist noch am selben Tag. Während des gesamten Ablaufs sind wir telefonisch für Sie da und stehen Ihnen mit klaren Informationen zur Seite.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Bühl oder Umgebung übernimmt unser kooperierender Partner vor Ort. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder das Zuhause war.
Nach der Übernahme wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und in ein nahegelegenes Krematorium gebracht.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Sterbefallmeldung beim zuständigen Standesamt in Bühl und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir von Ihnen bestimmte Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie können uns die Unterlagen per Post senden oder direkt an das zuständige Standesamt schicken. Wir unterstützen Sie mit einer verständlichen Übersicht und begleiten Sie bei allen Schritten.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person für die Einäscherung in einem örtlichen Krematorium an und koordinieren alle weiteren Schritte. Alle notwendigen Dokumente bereiten wir für Sie vor – unkompliziert und transparent.
Sie müssen sich um nichts selbst kümmern, wir halten Sie immer auf dem Laufenden.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Die Beisetzung der Urne erfolgt nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof Ihrer Wahl in Bühl oder Umgebung. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung und keine individuelle Grabgestaltung.
Die Urnenbeisetzung wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, eine Begleitung durch Angehörige ist bei dieser Bestattungsform nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenkasse und Rentenversicherung.
Wenn Anspruch auf Übergangsrente für den Ehepartner besteht, beraten wir Sie zu den nötigen Schritten und unterstützen bei der digitalen Antragsstellung.