1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt zu uns auf und erteilen uns die Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht ist nötig, damit wir im weiteren Verlauf alles organisieren können.
Sie erhalten von uns umgehend eine Rückmeldung – meist noch am gleichen Tag. Unsere Beratung erfolgt telefonisch: Wir sind Ihr Ansprechpartner und begleiten Sie durch alle weiteren Schritte.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person im Raum Buchloe organisiert unser lokaler Partner. Das gilt unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim oder die Wohnung ist.
Die verstorbene Person wird von unserem Partner in einen schlichten Sarg gebettet und sicher zu einem nahegelegenen Krematorium überführt.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen für Sie die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Buchloe und beantragen alle erforderlichen Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Dokumente können Sie uns oder direkt dem Standesamt per Post übersenden. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Checkliste und Unterstützung bei jedem Schritt.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Die Einäscherung findet in einem örtlichen Krematorium statt. Wir kümmern uns um die Anmeldung, stimmen alle erforderlichen Formulare ab und behalten für Sie den Überblick.
Alle Abläufe werden von uns im Hintergrund organisiert, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung wird die Urne auf dem anonymen Gräberfeld eines Buchloer Friedhofs beigesetzt. Die Grabstelle bleibt unmarkiert und ist nicht persönlich gekennzeichnet.
Die Auswahl des Friedhofs im Raum Buchloe stimmen wir mit Ihnen ab. Die Beisetzung erfolgt ausschließlich durch das Friedhofsteam – eine Begleitung durch Angehörige ist bei einer anonymen Bestattung ausgeschlossen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rente
Sind die Sterbeurkunden ausgestellt, melden wir im nächsten Schritt die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung ab.
Sollten Sie Fragen zu weiteren Formalitäten haben, unterstützen wir Sie telefonisch und digital – unkompliziert, schnell und transparent.