1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder können die anonyme Bestattung online beauftragen. Nach Ihrer Kontaktaufnahme senden wir Ihnen die Bestattungsvollmacht zu, die Sie uns unterschrieben zurücksenden – per Scan, Post oder Foto. Damit dürfen wir alle weiteren Schritte für Sie übernehmen.
Ab dem ersten Kontakt sind wir telefonisch für Sie da. Wir erklären Ihnen alle nächsten Schritte klar und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung vom Sterbeort in Buchen (Odenwald) oder Umgebung organisiert unser lokaler Partner. Das spielt keine Rolle, ob der Sterbeort ein Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz oder die eigene Wohnung ist.
Die verstorbene Person wird abgeholt, in einen einfachen Sarg gebettet und direkt in ein Krematorium in der Region überführt.
3. Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim für Buchen (Odenwald) zuständigen Standesamt an und beantragen die nötigen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir andere Dokumente. In der Regel werden gebraucht:
- Ledig: Personalausweis + Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis + Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis + Heiratsurkunde + Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis + Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die notwendigen Unterlagen einfach per Post oder digital. Wir helfen Ihnen mit einer genauen Checkliste und übernehmen die komplette Abwicklung mit dem Standesamt.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir kümmern uns um den Termin für die Einäscherung und leiten alle Formulare an das Krematorium weiter. Alle organisatorischen Aufgaben übernehmen wir zentral – Sie müssen sich darum nicht kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Buchen (Odenwald)
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Feld eines Friedhofs in Buchen (Odenwald) beigesetzt. Es gibt keine namentliche Kennzeichnung und keine individuelle Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Eine Begleitung durch Angehörige ist nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Kranken- und Rentenkasse
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Falls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht, kümmern wir uns auch um die nötigen Anträge – einfach, digital und verständlich.