1. Kontaktaufnahme & Beauftragung
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erteilen uns eine Bestattungsvollmacht. Damit sind wir berechtigt, alle weiteren Aufgaben in Ihrem Auftrag zu regeln.
Sie erreichen uns telefonisch oder können unsere Leistungen ganz einfach online beauftragen. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstmöglich zurück, meist noch am selben Tag.
Während des gesamten Ablaufs stehen wir Ihnen telefonisch zur Seite und erklären Ihnen alle Schritte – transparent, verständlich und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung vom Sterbeort in Braunlage übernimmt unser erfahrener Partner vor Ort. Dabei ist es nicht relevant, ob die verstorbene Person im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder zu Hause verstorben ist.
Nach der Überführung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg gebettet und zur Kremation vorbereitet.
3. Sterbefallmeldung und Unterlagen
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Braunlage und beantragen die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente wir von Ihnen benötigen, richtet sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen postalisch oder nach Absprache direkt an das Standesamt. Wir senden Ihnen dazu eine übersichtliche Checkliste und organisieren alle weiteren Formalitäten.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten rund um die Einäscherung in einem nahegelegenen Krematorium in der Region Braunlage.
Alle organisatorischen Schritte laufen über uns, sodass Sie selbst nichts weiter veranlassen müssen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung übernehmen wir die Organisation der anonymen Beisetzung auf einem entsprechend ausgewiesenen Friedhofsfeld in Braunlage.
Auf diese Weise erfolgt die Urnenbeisetzung ohne Gravur oder Namensnennung. Einzelne Stellen werden nicht gekennzeichnet.
Die Beisetzung selbst erfolgt durch die Friedhofsverwaltung, in aller Regel ohne Begleitung durch Angehörige.
6. Abmeldungen bei Krankenkasse und Rententräger
Nach Erhalt der Sterbeurkunden melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Wenn weitere Unterstützung benötigt wird, beispielsweise beim Antrag auf Hinterbliebenenrente, begleiten wir Sie dabei auf Wunsch ebenfalls.