1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen telefonisch oder über unsere Website Kontakt zu uns auf und erhalten von uns eine Bestattungsvollmacht. Sobald Sie diese unterschrieben an uns zurückgesendet haben, können wir alles Weitere in die Wege leiten.
Wir beraten und begleiten Sie telefonisch während des gesamten Prozesses – jederzeit klar und unkompliziert. Bei Fragen sind wir immer erreichbar und klären mit Ihnen alle nächsten Schritte.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person auf Borkum wird durch unser erfahrenes Partnerunternehmen vor Ort vorgenommen.
Unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung oder das eigene Zuhause ist, kümmern wir uns um einen reibungslosen Ablauf.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person zur Einäscherung vorbereitet und in ein lokales Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt auf Borkum an und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen notwendig sind, richtet sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen per Post oder direkt an das zuständige Standesamt. Wir stellen Ihnen dafür eine übersichtliche Checkliste bereit und kümmern uns im Anschluss um alles Weitere für Sie.
4. Einäscherung in einem lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem örtlichen Krematorium und bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor.
Den Ablauf im Hintergrund koordinieren wir vollständig – Sie müssen sich um nichts kümmern und werden über alle Schritte informiert.
5. Beisetzung auf einem anonymen Gräberfeld
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Borkumer Friedhofs beigesetzt – ohne Namens- oder Kennzeichnung, entsprechend den geltenden Vorgaben.
Die Auswahl des Friedhofs erfolgt in Abstimmung mit Ihnen, sofern möglich. Die eigentliche Beisetzung findet durch das Friedhofsteam statt, ohne Anwesenheit von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir für Sie zuverlässig die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Falls ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht, unterstützen wir Sie unkompliziert beim Antrag auf Übergangsrente für den hinterbliebenen Partner.