1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie mit uns Kontakt auf und unterschreiben eine Bestattungsvollmacht. Damit erteilen Sie uns die Erlaubnis, alle weiteren Schritte zu organisieren.
Sie können uns telefonisch erreichen oder den Auftrag direkt online erfassen. Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah bei Ihnen, meist noch am selben Tag.
Wir begleiten Sie telefonisch durch den gesamten Ablauf und beantworten alle Ihre Fragen verständlich und ohne Fachchinesisch.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partner übernimmt die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Bopfingen oder der Umgebung. Das kann ein Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder die eigene Wohnung sein.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg versorgt und in ein Krematorium im Umkreis überführt.
3. Meldung des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Bopfingen an und kümmern uns um die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Bitte senden Sie uns die Unterlagen oder direkt an das zuständige Standesamt. Wir stellen Ihnen dazu eine übersichtliche Checkliste zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Schritten.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person im nächstgelegenen Krematorium an und übermitteln alle wichtigen Dokumente. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir koordinieren alle Abläufe für Sie.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Bopfingen beigesetzt. Die Grabstelle bleibt dabei frei von Kennzeichnung und Namen.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam in Bopfingen – ohne Teilnahme von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Kasse und Rente
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns – falls gewünscht – um die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Wenn Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung digital und unkompliziert.