1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Als ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unterzeichnen die Bestattungsvollmacht. Dieses Dokument ist notwendig, damit wir alles Weitere in die Wege leiten können.
Sie erreichen uns telefonisch oder können direkt online buchen. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns kurzfristig – meist am selben Tag – bei Ihnen.
Unsere Beratung erfolgt komplett telefonisch. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Ablauf und sind immer für Ihre Fragen da.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Bockenem erfolgt durch unseren zuverlässigen regionalen Partner.
Unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder das eigene Zuhause ist, wird die Person fachgerecht abgeholt.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einem schlichten Sarg in ein nahegelegenes Krematorium übergeführt.
3. Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung beim zuständigen Standesamt in Bockenem und fordern sämtliche notwendigen Sterbeurkunden an.
Je nach Familienstand werden folgende Dokumente benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns diese Unterlagen digital oder per Post zu. Sie erhalten von uns eine praktische Dokumentenliste. Den Rest erledigen wir für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in der Region Bockenem, inklusive aller nötigen Formalitäten.
Alle Termine und Abläufe stimmen wir direkt mit unseren Partnern ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne auf einem Friedhof in Bockenem auf einem anonymen Gräberfeld – ohne Namensnennung und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Auswahl des Friedhofs erfolgt nach Ihren Wünschen im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort.
Die eigentliche Beisetzung wird ausschließlich vom Friedhofsteam durchgeführt, ohne Anwesenheit der Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rententräger
Sobald die Sterbeurkunden ausgestellt sind, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse sowie der Rentenversicherung ab.
Falls ein Hinterbliebener Anspruch auf Zahlung wie zum Beispiel eine Übergangsrente hat, unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung – transparent und problemlos.