1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Rufen Sie uns an oder buchen Sie direkt online. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, senden wir Ihnen eine Bestattungsvollmacht zu. Dieses Dokument ist notwendig, damit wir den weiteren Prozess für Sie übernehmen können.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück – meist noch am selben Werktag. Sie erhalten eine klare Übersicht der nächsten Schritte und eine persönliche telefonische Beratung von unserem Team.
2. Abholung in Bocholt durch unseren Partner
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Bocholt wird von unserem lokalen Partnerunternehmen durchgefĂĽhrt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die verstorbene Person im Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder in der eigenen Wohnung befindet.
Nach der Abholung erfolgt die ĂśberfĂĽhrung in einem einfachen Sarg zu einem nahegelegenen Krematorium.
3. Sterbefallmeldung und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Bocholt und kümmern uns um die Beantragung der notwendigen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen per Post zu, auf Wunsch unterstĂĽtzen wir Sie bei jedem Schritt und stellen eine ĂĽbersichtliche Liste bereit.
4. Einäscherung im regionalen Krematorium
Wir koordinieren die Einäscherung mit einem ortsnahen Krematorium in Bocholt. Sämtliche Formalitäten werden von uns übernommen. Sie müssen sich um keine organisatorischen Details kümmern.
5. Anonyme Beisetzung auf einem Friedhof in Bocholt
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Bocholter Friedhofs beigesetzt – ohne Namensschild oder persönliche Kennzeichnung.
Die Beisetzung findet zu einem festgelegten Termin statt und wird ausschließlich von den Mitarbeitenden des Friedhofs durchgeführt. Angehörige nehmen daran nicht teil.
6. Abmeldung von Krankenkasse und Rentenversicherung
Nachdem die Sterbeurkunden vorliegen, ĂĽbernehmen wir die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenversicherung und der Rentenstelle.
Wenn es um weitere Themen wie die Beantragung einer möglichen Hinterbliebenenrente geht, erhalten Sie von uns eine einfache Anleitung sowie Unterstützung bei den nächsten Schritten.