1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder buchen direkt online. Im Anschluss erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht. Erst wenn diese unterschrieben ist, beginnen wir mit der Koordination aller weiteren Schritte.
Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Ablauf – jederzeit persönlich am Telefon. Wir beantworten alle Fragen und erklären Ihnen die nächsten Schritte verständlich und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung vom Sterbeort in Blomberg übernehmen unsere lokalen Partner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim oder die eigene Wohnung war.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium transportiert.
3. Sterbefallanzeige und Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Blomberg und beantragen die offizielle Sterbeurkunde.
Je nach Familienstand benötigen wir dafür folgende Dokumente:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir geben Ihnen eine übersichtliche Liste der benötigten Unterlagen. Diese schicken Sie uns oder direkt ans Standesamt. Wir kümmern uns um die komplette Organisation bis zur Ausstellung der Sterbeurkunden.
4. Einäscherung
Wir beauftragen die Einäscherung in einem lokalen Krematorium und stellen alle erforderlichen Unterlagen bereit.
Alle Formalitäten und die gesamte Koordination übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof in Blomberg
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Blomberger Friedhofs beigesetzt. Es gibt dabei keine Namensnennung oder persönliche Kennzeichnung an der Grabstelle.
Die Beisetzung erfolgt durch das Team des örtlichen Friedhofs. Eine Begleitung durch Angehörige ist bei anonymen Bestattungen nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenkasse
Nachdem die Sterbeurkunden ausgestellt wurden, erledigen wir die Abmeldung bei der Kranken- und Rentenkasse für Sie.
War die verstorbene Person verheiratet, bieten wir Ihnen zusätzlich Unterstützung beim Antrag auf die sogenannte Übergangsrente für Hinterbliebene.