1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen Kontakt zu uns auf – telefonisch oder per Online-Formular. Im Anschluss erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben und uns zurücksenden. Diese Vollmacht bildet die Basis, damit wir alles Weitere veranlassen können.
Sie erreichen uns jederzeit für Fragen – unser Team begleitet Sie telefonisch Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf.
2. Abholung im Raum Bitburg
Die Abholung der verstorbenen Person in Bitburg oder Umgebung übernimmt unser regionaler Partner vor Ort – schnell, zuverlässig und flexibel am gewünschten Ort, egal ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Zuhause.
Die verstorbene Person wird fachgerecht in einen schlichten Sarg umgebettet und in ein lokales Krematorium ĂĽberfĂĽhrt.
3. Sterbefallanzeige & Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die gesetzliche Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in Bitburg und beantragen die nötigen Sterbeurkunden.
Je nach Familienstand benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Dokumente zu – per Post oder digital. Wir erstellen Ihnen eine Übersicht, damit Sie alles auf einen Blick haben, und übernehmen die gesamte weitere Kommunikation mit dem Amt.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Die Einäscherung der verstorbenen Person wird von uns in einem Krematorium in der Region Bitburg organisiert. Wir bereiten alle Unterlagen vor und steuern den Ablauf, sodass keine zusätzlichen Wege oder Termine für Sie entstehen.
5. Anonyme Urnenbeisetzung in Bitburg
Nach der Einäscherung erfolgt die anonyme Beisetzung der Urne auf einem vorgesehenen Gräberfeld auf einem Friedhof im Raum Bitburg – ohne individuelle Kennzeichnung und ohne Namensplatte.
Die Urnenbeisetzung wird durch das Friedhofsteam diskret ausgeführt. Eine Teilnahme von Angehörigen ist bei anonymen Bestattungen nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, ĂĽbernehmen wir auf Wunsch die Abmeldung bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung.
Falls ein Ehepartner hinterblieben ist, unterstützen wir Sie zusätzlich beim Antrag auf die Übergangsrente und stehen Ihnen bei weiteren notwendigen Formalitäten zur Seite.