1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erteilen uns die Bestattungsvollmacht. Diese Vollmacht ist notwendig, damit wir alles Weitere für Sie organisieren können.
Sie erreichen uns telefonisch oder können den Auftrag direkt über unsere Website starten. Nach Ihrer Buchung melden wir uns kurzfristig – meist noch am selben Tag – telefonisch bei Ihnen.
Wir unterstützen und begleiten Sie telefonisch durch den gesamten Ablauf, erklären Ihnen alle Schritte und klären Ihre Fragen verständlich und unkompliziert.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort im Raum Bad Schwartau erfolgt durch unseren erfahrenen lokalen Partnerbetrieb.
Es spielt keine Rolle, ob sich die verstorbene Person im Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder zu Hause befand.
Nach der Abholung wird die Person in einen einfachen Sarg gebettet und in ein nahegelegenes Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Antrag auf Sterbeurkunden
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Bad Schwartau an und beantragen die benötigten Sterbeurkunden.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Geburtsurkunde und Personalausweis
- Verheiratet: Heiratsurkunde und Personalausweis
- Geschieden: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und Personalausweis
- Verwitwet: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners und Personalausweis
Sie senden die Unterlagen per Einschreiben entweder an uns oder direkt an das Standesamt. Wir senden Ihnen eine Checkliste und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Amt für Sie.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person im Krematorium an und reichen alle erforderlichen Dokumente ein.
Die komplette Organisation der Einäscherung übernehmen wir – Sie müssen sich um nichts kümmern und werden über die wichtigsten Schritte informiert.
5. Anonyme Urnenbeisetzung
Nach der Einäscherung findet die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Bad Schwartau statt – ohne Namensschild und ohne besondere Kennzeichnung.
Welcher Friedhof infrage kommt, besprechen wir gemeinsam und beraten Sie auf Wunsch telefonisch zu den Möglichkeiten im Stadtgebiet.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofspersonal. Eine Teilnahme von Angehörigen ist bei anonymen Bestattungen nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Behörden und Versicherungen
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung.
Zusätzlich beraten wir Sie, falls Sie weitere Abmeldungen oder Anträge – zum Beispiel auf Hinterbliebenenrente – benötigen. Alle Abläufe sind klar strukturiert und werden von uns digital begleitet.