1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und fĂĽllen die Bestattungsvollmacht aus. Damit beauftragen Sie uns offiziell mit der Organisation der anonymen Bestattung.
Sie können uns telefonisch erreichen oder komfortabel online Ihren Auftrag starten. Nach Eingang Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah bei Ihnen – meist noch am selben Werktag.
Wir sind während des gesamten Ablaufs telefonisch für Sie da, beantworten Ihre Fragen und sorgen für einen unkomplizierten Ablauf.
2. Abholung der verstorbenen Person
Ein erfahrenes Partnerunternehmen übernimmt die Abholung direkt vor Ort in Bad Rappenau und Umgebung – egal ob aus Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz oder privater Wohnung.
Die verstorbene Person wird in einen schlichten Sarg gebettet und zur Einäscherung in ein örtliches Krematorium gebracht.
3. Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Todesfall beim zuständigen Standesamt in Bad Rappenau und kümmern uns um die Sterbeurkunden.
Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis, Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis, Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
Die Unterlagen senden Sie uns oder dem zuständigen Standesamt auf dem Postweg zu. Wir stellen Ihnen eine Übersicht der benötigten Dokumente bereit und kümmern uns um den restlichen Ablauf.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir beantragen die Einäscherung im nächstgelegenen Krematorium und reichen alle Unterlagen fristgerecht ein.
Alle organisatorischen Schritte werden von uns koordiniert. Sie mĂĽssen sich dabei um nichts kĂĽmmern.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Bad Rappenau beigesetzt – ohne Namensnennung und ohne individuelle Kennzeichnung.
Die Auswahl des Friedhofs orientiert sich an Ihren WĂĽnschen oder der Lage des Sterbeorts.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Angehörige nehmen an der Beisetzung nicht teil.
6. Abmeldungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Kranken- und Rentenversicherung ab.
Wenn es um eine Witwen- oder Witwerrente geht, helfen wir Ihnen zusätzlich beim Antrag – jederzeit digital und transparent.