1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt zu uns auf. Anschließend erhalten Sie von uns die Bestattungsvollmacht, die Sie unterschreiben. Damit können wir den gesamten Ablauf für Sie organisieren.
Wir beraten Sie durchgehend am Telefon und führen Sie verständlich durch die einzelnen Schritte. Nach Ihrer Kontaktaufnahme melden wir uns so schnell wie möglich – meist noch am selben Tag.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung vor Ort in Bad Neuenahr-Ahrweiler übernimmt unser lokaler Partner. Wir kümmern uns um alle organisatorischen Details, unabhängig davon, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Seniorenheim, Hospiz oder die eigene Wohnung ist.
Die verstorbene Person wird in einen einfachen Sarg gebettet und zum regionalen Krematorium ĂĽberfĂĽhrt. Dies erfolgt zeitnah und diskret.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Bad Neuenahr-Ahrweiler und beantragen alle notwendigen Sterbeurkunden.
Benötigte Unterlagen richten sich nach Familienstand:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Die Unterlagen schicken Sie uns oder direkt ans Standesamt per Einschreiben. Wir stellen Ihnen eine ĂĽbersichtliche Checkliste zur VerfĂĽgung und ĂĽbernehmen die komplette weitere Kommunikation.
4. Einäscherung im örtlichen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person in einem Krematorium in der Nähe an und reichen alle erforderlichen Dokumente ein. Sie müssen sich selbst um nichts kümmern – wir haben alles im Blick und halten Sie auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung erfolgt die Beisetzung der Urne auf einem anonymen Gräberfeld auf einem Friedhof in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Weder Name noch eine individuelle Kennzeichnung werden angebracht.
Die Beisetzung wird von der Friedhofsverwaltung durchgeführt, ohne Anwesenheit von Angehörigen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rententräger
Nach Erhalt der Sterbeurkunden erledigen wir für Sie die Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse und bei Rentenversicherungsträgern.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen zur Hinterbliebenenrente sowie bei digitalen Formularen – einfach und zuverlässig am Telefon.