1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf oder buchen direkt online. Sie erhalten von uns eine Bestattungsvollmacht, die wir gemeinsam besprechen und digital unterzeichnen.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner begleitet Sie am Telefon durch sämtliche Schritte – verständlich, unkompliziert und immer erreichbar für Ihre Fragen.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung am Sterbeort in Backnang übernimmt unser zuverlässiger Partnerbetrieb vor Ort. Es spielt keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim oder die eigene Wohnung ist.
Nach der Überführung wird die verstorbene Person in einen schlichten Sarg gelegt und für den weiteren Ablauf vorbereitet.
3. Meldung beim Standesamt & Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim für Backnang zuständigen Standesamt und kümmern uns um die Ausstellung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente erforderlich sind, richtet sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen oder direkt ans Standesamt. Wir unterstützen Sie dabei mit einer klaren Checkliste und übernehmen die weitere Abwicklung.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung in einem Krematorium in der Umgebung von Backnang. Alle erforderlichen Anmeldungen und Dokumente werden von uns vorbereitet und eingereicht.
Sie müssen sich um die Koordination nicht selbst kümmern – wir halten Sie über jeden Schritt informiert.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung erfolgt die Urnenbeisetzung auf einem anonymen Gräberfeld eines Friedhofs in Backnang oder Umgebung. Die Grabstelle ist nicht mit einem Namen oder individuellen Kennzeichen versehen.
Die Beisetzung wird von der Friedhofsverwaltung vorgenommen, eine Teilnahme von Angehörigen ist bei dieser Art der Beisetzung nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Bei Bedarf unterstützen wir Angehörige zusätzlich beim Antrag auf Übergangsrente – effizient, schnell und digital.