1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Nach Ihrer Kontaktaufnahme besprechen wir die nächsten Schritte und senden Ihnen die Bestattungsvollmacht zu, die Sie bitte unterschreiben. Erst mit dieser Vollmacht können wir den Ablauf starten.
Wir beraten Sie während des gesamten Prozesses telefonisch – unkompliziert, freundlich und transparent.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser Partnerunternehmen in Arnstadt übernimmt zuverlässig die Abholung der verstorbenen Person – am Wohnort, im Krankenhaus oder überall dort, wo sich der Sterbefall ereignet hat.
Nach der Abholung wird die verstorbene Person in einen einfachen Sarg gebettet und für die Einäscherung vorbereitet.
3. Meldung des Sterbefalls und Sterbeurkunden
Wir kümmern uns um die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Arnstadt und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen wir benötigen, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Dokumente per Post oder direkt ans Standesamt. Wir helfen Ihnen mit einer Checkliste und übernehmen die Abstimmung mit den Behörden.
4. Einäscherung in Arnstadt
Wir melden die verstorbene Person in einem Krematorium in Arnstadt an, organisieren alle nötigen Unterlagen und überwachen den gesamten Ablauf.
Alle organisatorischen Schritte ĂĽbernehmen wir fĂĽr Sie, damit Sie sich um nichts kĂĽmmern mĂĽssen.
5. Beisetzung in anonymer Form
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Arnstadt beigesetzt – ohne Namensschild oder dauerhafte Kennzeichnung.
Die Urnenbeisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam. Die Teilnahme von Angehörigen ist bei einer anonymen Bestattung in der Regel nicht möglich.
6. Abmeldungen und zusätzliche Formalitäten
Sobald uns die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung ab.
Wenn ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, unterstĂĽtzen wir Sie auch hier mit klaren Informationen und Hilfestellung zu den Formularen.