1. Kontakt und Beauftragung
Zu Beginn nehmen Sie telefonisch oder online Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine Bestattungsvollmacht, die Sie nur unterschreiben und zurücksenden müssen. Mit diesem Dokument kümmern wir uns um alle weiteren Schritte rund um die anonyme Bestattung in Ansbach.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme begleiten wir Sie zuverlässig und verständlich am Telefon durch den kompletten Ablauf. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses beratend zur Seite.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partner übernimmt die Abholung der verstorbenen Person direkt am Sterbeort in Ansbach, unabhängig davon, ob es sich um ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, das eigene Zuhause oder eine andere Einrichtung handelt.
Im Anschluss wird die verstorbene Person in einem einfachen Sarg in das nächstgelegene Krematorium gebracht.
3. Meldung des Sterbefalls und Antrag auf Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall für Sie beim zuständigen Standesamt in Ansbach und beantragen die notwendigen Sterbeurkunden.
Welche Dokumente dazu notwendig sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie senden uns die Unterlagen zu oder schicken sie direkt an das Standesamt. Wir stellen Ihnen dazu eine praktische Übersicht zur Verfügung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Wir organisieren die Einäscherung der verstorbenen Person in einem Krematorium in Ansbach oder Umgebung. Alle erforderlichen Unterlagen und Termine stimmen wir direkt mit dem Krematorium ab.
Sie müssen vor Ort nichts organisieren – wir koordinieren jeden Schritt für Sie und halten Sie auf Wunsch auf dem Laufenden.
5. Anonyme Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Grabfeld eines Friedhofs in Ansbach beigesetzt – ohne Namen, Kennzeichnung oder Möglichkeit zur individuellen Gestaltung.
Die Beisetzung erfolgt immer durch das Friedhofspersonal, eine Begleitung durch Angehörige oder Gäste ist bei anonymen Bestattungen grundsätzlich nicht möglich.
6. Abmeldungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nach Eingang der Sterbeurkunden übernehmen wir die Meldung des Todesfalls bei der Krankenkasse sowie bei der Rentenversicherung.
Falls es Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gibt, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – einfach und unkompliziert per Telefon und Online-Formular.