1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu uns auf und unterschreiben eine Bestattungsvollmacht. Mit dieser Vollmacht können wir alle weiteren Schritte für Sie übernehmen.
Sie erreichen uns telefonisch oder beauftragen uns online. Nach der Buchung melden wir uns zeitnah bei Ihnen, meistens am gleichen Tag.
Wir begleiten und beraten Sie während des gesamten Ablaufs – unkompliziert und verständlich am Telefon.
2. Abholung der verstorbenen Person
Die Abholung der verstorbenen Person am Sterbeort in Angermünde wird von einem erfahrenen Partnerunternehmen vor Ort durchgeführt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sterbeort ein Krankenhaus, Pflegeheim, Hospiz oder die eigene Wohnung ist.
Die verstorbene Person wird nach der Abholung in einem schlichten Sarg in ein lokales Krematorium überführt.
3. Sterbefallanzeige und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir melden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt in Angermünde und kümmern uns um die Beantragung der Sterbeurkunden.
Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Familienstand ab:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Wir stellen eine übersichtliche Liste der nötigen Unterlagen bereit und unterstützen Sie während des Prozesses. Die Dokumente senden Sie entweder an uns oder direkt ans Standesamt.
4. Einäscherung im örtlichen Krematorium
Wir melden die verstorbene Person zur Einäscherung in einem Krematorium in der Nähe von Angermünde an und übermitteln alle erforderlichen Unterlagen.
Die gesamte Organisation der Einäscherung übernehmen wir für Sie. Sie müssen sich um nichts kümmern.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Die Urne wird nach der Einäscherung auf einem anonymen Gräberfeld in Angermünde beigesetzt – ohne persönliche Kennzeichnung oder Namensnennung.
Die Auswahl des Friedhofs in Angermünde liegt bei Ihnen. Die Beisetzung selbst erfolgt durch das Team des jeweiligen Friedhofs, ohne Begleitung durch Angehörige.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Sobald die Sterbeurkunden vorliegen, kümmern wir uns um die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Kranken- und Rentenversicherung.
Falls Sie Unterstützung beim Antrag auf Übergangsrente oder weiteren Formalitäten benötigen, stehen wir Ihnen digital und telefonisch beratend zur Seite.