1. Kontaktaufnahme & Bestattungsvollmacht
Sie beginnen den Ablauf, indem Sie uns telefonisch oder online kontaktieren. Im Anschluss senden wir Ihnen eine Bestattungsvollmacht, mit der Sie uns beauftragen und wir die weiteren Schritte umsetzen können.
Nach Ihrer Anfrage beraten wir Sie ausführlich und transparent – alle Informationen erhalten Sie von uns verständlich und unkompliziert am Telefon.
2. Abholung der verstorbenen Person
Unser lokaler Partner in Altötting holt die verstorbene Person am Sterbeort ab – ganz gleich, ob dies zu Hause, im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ist.
Die Überführung erfolgt in einem schlichten Sarg ins örtliche Krematorium. Wir kümmern uns um die gesamte Organisation in Zusammenarbeit mit unserem Partnerbetrieb.
3. Anzeige des Sterbefalls und Beantragung der Sterbeurkunden
Wir übernehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt in Altötting. Wir fordern die notwendigen Sterbeurkunden an.
Je nach Familienstand der verstorbenen Person werden dafür verschiedene Unterlagen benötigt:
- Ledig: Personalausweis und Geburtsurkunde
- Verheiratet: Personalausweis und Heiratsurkunde
- Geschieden: Personalausweis, Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- Verwitwet: Personalausweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Sie schicken uns die Unterlagen per Einschreiben oder direkt an das Standesamt. Wir unterstützen Sie mit einer klaren Checkliste und begleiten Sie telefonisch durch alle Formalitäten.
4. Einäscherung im lokalen Krematorium
Die Einäscherung organisieren wir in einem Krematorium in Altötting oder der Umgebung. Wir übernehmen sämtliche Absprachen und sorgen dafür, dass alle behördlichen Anforderungen erfüllt werden.
Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen sämtliche Schritte bis zur Einäscherung.
5. Anonyme Beisetzung auf dem Friedhof
Nach der Einäscherung wird die Urne auf einem anonymen Gräberfeld in Altötting beigesetzt. Dabei gibt es keine Namensnennung oder individuelle Kennzeichnung.
Die Beisetzung erfolgt durch das Friedhofsteam vor Ort. Eine Begleitung durch Angehörige ist bei anonymen Bestattungen nicht vorgesehen.
6. Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
Nachdem die Sterbeurkunden vorliegen, melden wir die verstorbene Person bei der Krankenkasse und Rentenversicherung ab.
Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, etwa bei Anträgen oder Abmeldungen gegenüber anderen Stellen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.